Antrag #6 JHV 2013

Antrag zur turnusmäßigen Jahreshauptversammlung 2013

Sehr geehrte Herren Heldt, Peters und Jobst,

ich bitte fristgerecht gemäß § 6.1 unserer Vereinssatzung darum, folgenden Antrag als Tagesordnungspunkt für die Jahreshauptversammlung am 29.06.2013 zur Abstimmung aufzunehmen:

Es wird beantragt, einen Kartenpreisbegrenzung der einzelnen Kategorien von 15,- € (Kat. 5) bis

55,- € (Kat. 1) für alle Pflichtspiele des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. einzuführen, bei dem die Preisgestaltung dem Verein unterliegt, von der bei s.g. „Topspielen“ ein Zuschlag von 5% erlaubt ist. Der Begriff „Topspiel“ ist genau zu definieren auf die Pflichtspiele gegen den amtierenden deutschen Meister sowie dem amtierenden Pokalsieger und bei internationalen Spielen der Meister, der jeweiligen Landesvertretungen, sowie Halbfinale und Finale eines internationalen Wettbewerbs. Über die Höhe dieser „Kartenpreisgrenze“ ist bei jeder turnusmäßigen Jahreshauptverhandlung neu abzustimmen. Die durch die Mitgliederversammlung festgelegte „Kartenpreisgrenze“ ist bis zur nächsten Mitgliederversammlung verbindlich.

Der Antrag begründet sich in der Tatsache, dass der Satzung unseres Vereins, im Leitbild, folgendes zu entnehmen ist: „Der FC Schalke 04 ist als Kumpel- und Malocher-Club entstanden. Daher ermöglicht unser Verein im Rahmen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse seinen Anhängern aus allen gesellschaftlichen Schichten die Teilnahme am Vereinsleben und den Besuch der Spiele. Aus unserer Tradition als Bergarbeiterverein heraus bekennen wir uns zu unserer sozialen Verantwortung.“

Da sich das Einkommen der Schalker Vereinsmitglieder, egal welcher Gehaltsklasse, weder am Erfolg des Vereins, noch an der Notwendigkeit internationaler Spitzenspieler orientiert, ist eine „Kartenpreisgrenze“ zwingend notwendig. Um den Verein das Wirtschaften nicht zu erschweren, kann diese „Kartenpreisgrenze“ jedes Jahr durch die Mitgliederversammlung neu bestimmt werden.

Ferner bietet o.g. Einführung bessere Möglichkeit dem so genannten „Zweitmarkt“ Einhalt zu gebieten oder ihn wenigstens zu begrenzen.

Hochachtungsvoll,

K.G.